Schuljahr 2020/21
Im Schuljahr 2020/21 wird grundsätzlich im Vollbetrieb unterrichtet. Sollte sich die epidemiologische Lage stark verändern, kann die Bildungsdirektion nach Rücksprache mit der Gesundheitsdirektion weitergehende Massnahmen festlegen. Dazu gehören insbesondere ein Unterricht in Halbklassen oder Fernunterricht sowie eine teilweise oder allgemeine Maskenpflicht.
Die wichtigsten Vorgaben für die Schulen:
Jede Schule hat ein Schutzkonzept und publiziert es bis zum 12. August 2020 auf ihrer Webseite.
Die Abstands- und Hygienemassnahmen gelten weiterhin.
Aktivitäten mit grösserem Personenaufkommen, wie Schulveranstaltungen, erster Schultag, klassenübergreifende Projekte oder Lager, sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie mit Schutzkonzept möglich.
Die Schulen tätigen im Hinblick auf eine allfällige Durchsetzung der Quarantänepflicht keine eigenen Nachforschungen in Bezug auf die Ferienreisen der Familien.